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Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Vorstand teilt im Falle einer Ablehnung dem Antragsteller das Ergebnis schriftlich mit.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung mit Vierteljahresfrist zum Schluss des Kalenderjahres. Sie endet ferner durch Insolvenzantrag. Außerdem ist der Ausschluss eines Mitglieds möglich, wenn es die gemeinnützigen Bestrebungen des Vereins nicht mehr unterstützt, ihnen zu wider handelt oder ohne Rücksicht auf die gemeinnützige Zielsetzung die Förderung eigennütziger Belange verlangt. Gegen den Ausschluss steht das Recht der Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu.
Der 1. Vorsitzende des Vereins ist wie folgt erreichbar:
Alfred Goebels
Am Graben 6
56379 Dörnberg
Tel.: 06439/ 6123
Ortsvereinsgemeinschaft
Am 28.03.2008, 19:00 Uhr fand im Dorfgemeinschaftshaus Dörnberg eine
öffentliche Gründungsversammlung statt, bei der die Entscheidung getroffen
wurde, einen gemeinnützigen Verein mit der Namensgebung Ortsvereinsgemeinschaft Dörnberg zur Heimat- und Kulturpflege (OVG) e.V. zu gründen.
Im Paragrafen 2 der Satzung erfolgt die Zweckbindung des Vereins, die wie
folgt lautet:
Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimat- und Kulturpflege. Der Verein
unterstützt die Ortsgemeinde in folgenden Aufgabenbereichen:
- Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
- Pflege des Kulturgutes und des Brauchtums (hierzu zählen z.B. die Kirmes mit dem Dorfgemeinschaftstag u. die Kinderfastnacht)
- Instandhaltung und Verschönerung des Gemeindeeigentums (hierzu zählen z.B. Instandhaltung des Dorfgemeinschafts-hauses, der Wanderwege, der Freizeitstätte und der Aussichtspunkte)
- Pflege der Heimatgeschichte. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Gesamthandlungsgemeinschaften, sonstige Vereine und Verbände, die die gemeinnützigen Satzungszwecke unterstützen wollen. Die Mitglieder eines Mitgliedsvereines sind automatisch auch Mitglieder dieses Vereins.
- Natürliche Personen.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Vorstand teilt im Falle einer Ablehnung dem Antragsteller das Ergebnis schriftlich mit.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung mit Vierteljahresfrist zum Schluss des Kalenderjahres. Sie endet ferner durch Insolvenzantrag. Außerdem ist der Ausschluss eines Mitglieds möglich, wenn es die gemeinnützigen Bestrebungen des Vereins nicht mehr unterstützt, ihnen zu wider handelt oder ohne Rücksicht auf die gemeinnützige Zielsetzung die Förderung eigennütziger Belange verlangt. Gegen den Ausschluss steht das Recht der Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu.
Der 1. Vorsitzende des Vereins ist wie folgt erreichbar:
Alfred Goebels
Am Graben 6
56379 Dörnberg
Tel.: 06439/ 6123